Suche.
Information .
Jugendschutzbeauftragte.net:  Startseite arrow FAQ

JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.

JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.

Vertrag

Wichtige Fragen rund um Vertrag und Bestellung.

Durchsuchen der FAQ





Frage & Antwort
Gibt jugendschutzbeauftragte.net Informationen weiter?
Grundsätzlich nein. Wir verpflichten uns, vertraglich im Innenverhältnis Stillschweigen über die Inhalte der Tätigkeit zu bewahren. Jedoch ist der Jugendschutzbeauftragte im Aussenverhältnis zur Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden verpflichtet und hat, wie jeder andere Bürger auch, Straftaten und ähnliche Vergehen den Behörden zu melden.

In der Praxis werden wir zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mißstände setzen, kommt der Vertragspartner dann unserer Aufforderung zur Abstellung und Beseitigung der Störung nicht nach und und ist dieser Mißstand sehr erheblich, so werden wir von einer ausserordentlichen Kündigung Gebrauch machen und damit sofort die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragte niederlegen. Ferner werden wir in geeigneten Fällen Informationen dazu an die entsprechenden Aufsichtsbehörden weitergeben.

Als Jugendschutzbeauftragte sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Dieser Pflicht werden wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachkommen und hoffen hier auch auf das Verständnis unserer Vertragspartner.


Social Bookmark: Merken Sie sich diese Seite!
Bookmark hinzufuegen bei: Mr. Wong Bookmark hinzufuegen bei: Webnews Bookmark hinzufuegen bei: Icio Bookmark hinzufuegen bei:  FAV!T Social Bookmarking Bookmark hinzufuegen bei: Favoriten.de Bookmark hinzufuegen bei: Bookmarks.cc Bookmark hinzufuegen bei: Newskick Bookmark hinzufuegen bei: Linksilo Bookmark hinzufuegen bei: Readster Bookmark hinzufuegen bei: Linkarena Bookmark hinzufuegen bei: Del.icoi.us Bookmark hinzufuegen bei: Slashdot Bookmark hinzufuegen bei: Netscape Bookmark hinzufuegen bei: Yahoo Bookmark hinzufuegen bei: Technorati Bookmark hinzufuegen bei: Folkd Bookmark hinzufuegen bei: Spurl Bookmark hinzufuegen bei: Google Information