| Gibt jugendschutzbeauftragte.net Informationen weiter? |
 | Grundsätzlich nein. Wir verpflichten uns, vertraglich im Innenverhältnis Stillschweigen über die Inhalte der Tätigkeit zu bewahren. Jedoch ist der Jugendschutzbeauftragte im Aussenverhältnis zur Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden verpflichtet und hat, wie jeder andere Bürger auch, Straftaten und ähnliche Vergehen den Behörden zu melden.
In der Praxis werden wir zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mißstände setzen, kommt der Vertragspartner dann unserer Aufforderung zur Abstellung und Beseitigung der Störung nicht nach und und ist dieser Mißstand sehr erheblich, so werden wir von einer ausserordentlichen Kündigung Gebrauch machen und damit sofort die Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragte niederlegen. Ferner werden wir in geeigneten Fällen Informationen dazu an die entsprechenden Aufsichtsbehörden weitergeben.
Als Jugendschutzbeauftragte sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Dieser Pflicht werden wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachkommen und hoffen hier auch auf das Verständnis unserer Vertragspartner. |