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JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.

JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.

Vertrag

Wichtige Fragen rund um Vertrag und Bestellung.

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Frage & Antwort
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Wenn Sie Ihr Angebot einstellen oder derart veraendern wollen, dass die Bestellungspflicht entfaellt, bitten wir Sie, um einen entsprechende schriftlichen Widerruf der Bestellung. Sollte der Widerruf vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen, ruht der zugrunde liegende Beratungsvertrag. Sie haben jederzeit die Moeglichkeit im Rahmen der Laufzeit, den Vertrag wieder aufleben zu lassen, ohne weitere Zahlungen zu taetigen. Eine Rueckzahlung bereits entrichteter Entgelte erfolgt nicht.


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