| Muss ein Jugendschutzbeauftragter ein Rechtsanwalt sein? |
 | Nein, die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutzbeauftragten liegen nicht im Rechtsberatungsbereich, der einer Erlaubnispflicht unterliegen koennte (OLG Düsseldorf, Az 20 U 7/03). Rechtsanwälte sind nach unserer Auffassung grundsätzlich auch nicht pauschal geeignet, da diesen meist technische und pädagogische Kenntnisse fehlen und oft auch Kenntnisse der jugendschutzrechtlichen Fragestellungen. Der Jugendschutzbeauftragte soll in erster Linie in den Belangen des Jugendschutzes beraten und Inhalte prüfen, sowie hier Lösungsvorschläge unterbreiten. Dennoch hat er juristisches Wissen vorzuhalten.Die Anforderungen an die Fachkunde (§ 7 Abs. 4 S. 1 JMStV) sind nicht als gering einzustufen. |