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Vertrag

Wichtige Fragen rund um Vertrag und Bestellung.

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Frage & Antwort
Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Rahmen seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgabengebiets notwendig ist, verweisen wir auf einen entsprechend versierten Partneranwalt, der nach Prüfung das geeignete Mandat übernehmen wird.


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