| Was ist der Unterschied zwischen nutzer- und betreiberseitigem Schutz? |
 | Beim nutzerseitigem Schutz wird durch ein entsprechendes Jugendschutzprogramm auf dem Rechner des Nutzers sichergestellt, dass dieser nur die für ihn freigegebenen Inhalte einsehen kann. Ein Programm dazu ist bisher durch die KJM nicht verifiziert worden.
Im Bereich des "content-ratings" gibt es Versuche, Inhalte von Web-Angeboten zu klassifizieren und diese mit einer Art Siegel zu versehen, so dass eine entsprechende Abfrage browserseitig erfolgen kann. Dieses System ist jedoch leicht zu umgehen und würde es den Erziehungsberechtigten allein überlassen, für Jugendschutz zu sorgen.
Der Jugendschutz selbst ist jedoch auch eine Aufgabe von Verfassungsrang, so dass die KJM nur betreiberseitige Schutzsysteme bisher verifiziert hat. Diese Systeme werden durch den Anbieter installiert und unter dem Oberbegriff Altersverifikationssysteme üblicherweise zusammengefasst. |