| Sind System mit reiner Personalausweisnummern-Prüfung zulässig? |
 | Der Gesetzgeber hat sich leider in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht abschliessend dazu geäussert. Gefordert ist ein wirksamer Schutz. Öffentliche Jugendschutzeinrichtungen sind der Meinung, dass Systeme, die auf reiner Abfrage der Personalausweisnummer basieren, keinen rechtskonformen Schutz bieten.
Betreiber und Anbieter solcher Systeme sind der Meinung, dass dieser Schutz ausreichend sei und es zudem auch den Erziehungsberechtigten überlassen sein muss, für Jugendschutz zu sorgen. Ausserdem sei durch die weltweite Verfügbarkeit von Internetinhalten der deutsche Anbieter erheblich benachteiligt und ein Jugendschutz durch AVS nicht 100%ig realisierbar.
Insgesamt ist dieser Argumentation nur begrenzt zu folgen. Fest steht jedoch zur Zeit, dass es keine Rechtssprechung bisher gibt, die allein nach neuem Recht ein so genanntes Perso-Check-System für rechtskonform erklärte. Ein Rechtsstreit unter Anbietern solcher Systeme setzte jedoch erste Zeichen, dass die Auffassung der KJM nicht uneingeschränkt durch deutsche Gerichte geteilt wird. |