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Allgemeine Fragen zum Jugendschutz im Internet

Hier finden Sie einige Antworten zum Jugendschutz im Internet, die keiner anderen Katagorie zugeordnet werden können.
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Frage & Antwort
Wo liegt das Problem mit den Banner- und Linklisten?
Setzen Sie niemals Links zu Angeboten, deren Inhalte sich laufend ändern oder bei denen Sie keine Kenntnis über die Inhalte haben. Bei der Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten, auch in Banner- und Linklisten, haftet der Betreiber als Störer, da er die Verbreitung dieser Inhalte durch den Link fördert.

In der Praxis kann es dem Betreiber übersichtlicher Inhalte zugemutet werden, seine Links selbst zu kontrollieren, regelmässig wird hier die Kenntnisnahme unterstellt.


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