| Wer erhält das Qualitätssiegel? |
 | Jeder Anbieter, der durch Jugendschutzbeauftragte.Net nach § 7 JMStV betreut wird, nimmt an der Prüfung teil. Nur Anbieter, die den strengen Kriterienkatalog erfüllen, können in unterschiedlicher Abstufung das Siegel erhalten. Auch nach der Vergabe wird die Einhaltung der Kriterien überprüft.
Externe Anbieter können an der Verifizierung für das Siegel gegen eine einmalige Gebühr teilnehmen. Das Siegel wird hier bei Erfüllung der Kriterien widerruflich für die Dauer eines Jahres vergeben und kann nach Ablauf gegen eine geringe Gebühr erneuert werden. |