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§12 MDStV (neu) |
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Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag , Auszug) vom 20.1. bis 12. 2. 1997 (GBl. S. 181), § 12 Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung. Anmerkung der Redaktion Der Gesetzgeber folgt mit dem Verweis auf dem JMStV - hier insbesondere den §§ 4 -7 JMStV - der konsequenten Systematik, spezial-gesetzliche Regelungen auch nur ausschliesslich in den Spezial-Gesetzen zu führen und wird damit dem gesetzgeberischen Anspruch nach der Konvergenz der Medien zunehmend gerecht. Lesen Sie weiter: Staatsvertrag über Mediendienste (LMA Baden-Würtemberg) |
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