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Jugendschutzbeauftragter

Was ist beim WebHosting für Erotikanbieter zu beachten?

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
WebShop-Betreiber mit Gambio, xt:Commerce, Veyton oder xtcModified sowie OXID und auch Content-Anbieter von Bordell-Katalogen oder Sex-Auktionsbörsen haben einige Hürden zu nehmen, bis das eigene Angebot rechtssicher online gehen kann. Neben der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten muss auch der WebHoster bzw. Provider sorgsam ausgewählt werden, will man keine bösen Überraschungen erleben.

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Altersklassifizierung

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht die Anerkennung eines Jugendschutzprogramms vor (vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 11 JMStV). Bisher ist eine solche Anerkennung nicht erfolgt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat jedoch angekündigt, ein solches Programm anzuerkennen und auch der Entwurf des neuen JMStV sah ein solches System vor.

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KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv

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Jugendschutzbeauftragter - Altersverifikationssysteme
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

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JMStV - Wie geht es weiter?

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Nachdem der Landtag in Nordrhein-Westfallen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der neuen Fassung nicht zugestimmt hat, bleibt weiterhin der JMStV in der Fassung von 2003 in Kraft. Damit ist jedoch nicht das Ende dieses Gesetzes beschlossen worden, sondern eine erneute Diskussion um den Jugendschutz im Internet und den dazugehörigen gesetzlichen Regelungen.


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Antrag

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
Sie können uns direkt online beauftragen oder über das .pdf-Dokument auf dem Fax oder Postweg.

Wir behalten uns vor, nach der Vorlage Ihres Antrags nur diejenigen Angebote zu betreuen, die geeignet sind.

Sie erhalten von uns innerhalb von 24-48 Stunden eine Auftragbestätigung, ein neues Angebot zur Betreuung oder eine abschliessende Ablehnung.

Dazu müssen wir Ihr Angebot einmal sichten.
 

Kosten

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
Wir berechnen, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben, ab der 1. Haupt-Domain 9,90 EUR zzgl. MwSt. jeweils für ein Jahr im voraus.

Bereits ab der 2. Domain profitieren Sie von unseren günstigen Staffelpreisen. Mehrere Domains, die auf ein und dasselbe Internet-Angebot verweisen, werden nicht weiter durch uns berechnet.

Sie geben in einem solchen Fall nur Ihre Haupt-Domain für die vertragliche Betreuung an.
 

Beratung

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
Der Jugendschutzbeauftragte ist Berater des Anbieters. Mit unserem Angebot erhalten Sie einen fachkundigen Jugendschutzbeauftragten, der Sie in allen Fragen des Jugendmedienschutzes kompetent beraten wird.

Darüberhinaus ist der Jugendschutzbeauftragte auch Ansprechpartner für Ihre Nutzer und die Aufsichtsbehörden, wenn es um Fragen des Jugendschutzes Ihres Angebots geht.

Ebenfalls vermittlen wir Lösungsvorschläge in Konfliktfällen und vertreten Ihre Interessen fachlich gegenüber Dritten.
 

Leistungen

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
  • Alterseinstufung und vollständige Nennung im Impressum
  • Minimierung Ihres Kostenrisikos
  • Keine weitere Kosten durch unsere Monatspauschale
  • Rat und Tat an Ihrer Seite mit unserer starken Partnerschaft
  • Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
  • Besuch Ihres Angebots mit wichtigen Hinweisen
  • Dauerhafte Reduzierung Ihrer Fix-Kosten
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit
  • Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung
 

Wann

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
Der Gesetzgeber möchte, dass der Jugendschutzbeauftragte so früh wie möglich in die Planungen des Anbieters einbezogen wird.

Wir empfehlen ebenfalls den Jugendschutzbeauftragten frühzeitig zu bestellen, um spätere ggf. sehr aufwendige Änderungen der Internet-Angebote zu vermeiden.

Sie können uns mit dem Antrag auch Zugangsdaten zu einem Testsystem mit Demodaten übermitteln.
 

Wer

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Jugendschutzbeauftragter - Leistungen
Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann nach §7 JMStV zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält.

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen aus.Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.


Mehr lesen zu Unsere Leistungen | Jugendmedienschutz | Jugendschutzbeauftragter von http://www.jugendschutzbeauftragte.netDer Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.


Mehr lesen zu Unsere Leistungen | Jugendmedienschutz | Jugendschutzbeauftragter von http://www.jugendschutzbeauftragte.net

 

Altersstufen und Inhaltsklassifizierung

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollte ab dem 01.01.2011 in Kraft treten. Im Kern sind die neuen Altersabstufungen und die durch den Anbieter durchzuführenden technischen Auszeichnungen die Neuerungen, die der Staatsvertrag mit sich bringt. In diesem Beitrag klären wir kurz über die neuen Änderungen auf und zeigen ihnen, wie sie zunächst vorgehen sollten.


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Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann.

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News

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz

Hier finden Sie ausgewählte News zum Thema Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter.

 

 
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