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Jugendschutzbeauftragte.net:   Home / News / Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal

Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss

Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann. ...
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News

Hier finden Sie ausgewählte News zum Thema Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter.   ...
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Online-Sex-Börse ist sittenwidrig

Das Amtsgericht Wuppertal ist der Ansicht, dass Online-Sex-Börsen im Internet, bei denen Dienstleistungen Prostituierter versteigert werden, sittenwidrig sind und folgt mit seiner lovebuy.de-Entscheidung vom 29.07.2009 damit der bestehenden Ansicht, dass die Versteigerung von sexuellen Dienstleistungen nicht nur aus der Jugendmedienschutz-Perspektive rechtswidrig ist. ...
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Verherrlichung von Essstörungen im Internet

Pro-Ana-Angebote im Internet. Essstörungen wie Anorexie und Bulimie zählen zu den häufigsten chronischen Krankheiten bei Jugendlichen. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig und sie werden immer jünger. Es sind vor allem junge Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren, die an Magersucht leiden. Mit ihrem krankhaften Essverhalten schädigen sie nicht nur ihre Gesundheit, sondern spielen mit ihrem Leb...
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Werbung für Prostitution im Internet

Der § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)  ist kaum bekannt, geschweige denn, dass das Gesetz in Jugendschutzfachkreisen überhaupt zur Anwendung kommt. Dennoch greifen Staatsanwaltschaft und Vorsitzende gelegentlich zu diesem Gesetz, wenn es um all zu freizügige Werbung im Internet für Prostitution geht....
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Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal

 
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine Untersagungsverfügung bestätigt, mit der einem Portalbetreiber verboten wird, weiterhin eine Internetseite ins Netz zu stellen, auf der rund 1.400 Links gelistet sind, die teilweise zu pornografischen Webangeboten führen. 

Laut NLM können Minderjährige auf diese pornografischen Angebote zugreifen, weil ein geeignetes Altersverifikationssystem fehlt.

Unter Berufung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) untersagte die NLM dem Betreiber deshalb Ende September die Internetseite weiterhin anzubieten, solange nicht sicher gestellt ist, dass das Angebot durch geeignete technische Maßnahmen wie etwa einem Altersverifikationssystem nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Quelle: Heise online vom 18.10.2007

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