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Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss

Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann. ...
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News

Hier finden Sie ausgewählte News zum Thema Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter.   ...
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Online-Sex-Börse ist sittenwidrig

Das Amtsgericht Wuppertal ist der Ansicht, dass Online-Sex-Börsen im Internet, bei denen Dienstleistungen Prostituierter versteigert werden, sittenwidrig sind und folgt mit seiner lovebuy.de-Entscheidung vom 29.07.2009 damit der bestehenden Ansicht, dass die Versteigerung von sexuellen Dienstleistungen nicht nur aus der Jugendmedienschutz-Perspektive rechtswidrig ist. ...
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Verherrlichung von Essstörungen im Internet

Pro-Ana-Angebote im Internet. Essstörungen wie Anorexie und Bulimie zählen zu den häufigsten chronischen Krankheiten bei Jugendlichen. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig und sie werden immer jünger. Es sind vor allem junge Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren, die an Magersucht leiden. Mit ihrem krankhaften Essverhalten schädigen sie nicht nur ihre Gesundheit, sondern spielen mit ihrem Leb...
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Werbung für Prostitution im Internet

Der § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)  ist kaum bekannt, geschweige denn, dass das Gesetz in Jugendschutzfachkreisen überhaupt zur Anwendung kommt. Dennoch greifen Staatsanwaltschaft und Vorsitzende gelegentlich zu diesem Gesetz, wenn es um all zu freizügige Werbung im Internet für Prostitution geht....
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KJM bewertet Altersverifikationssysteme Lotto-Angebote

 
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vier weitere Konzepte von Unternehmen positiv bewertet und ist der Ansicht, dass sie bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen werden: das Konzept der insic GmbH "AVS InJuVerS" zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe, das technische Mittel für das Internetangebot "first1.de" der First1 Networks GmbH sowie die Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Rahmen eines Gesamtkonzepts "insic ident" der insic GmbH und "SIZCHIP AVS" des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ).

Bei den Konzepten der insic GmbH handelt es sich um Altersverifikationssysteme (AVS), die bei staatlichen Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern eingesetzt werden sollen. Das Konzept "AVS InJuVerS" sieht die Identifizierung der Internetnutzer über das Post-Ident-Verfahren oder über das Verfahren "Schufa Ident-Check mit Q-Bit" vor. Nach der Anmeldung auf einer Registrierungsseite findet bei jedem Nutzungsvorgang im Internet sowie bei jeder Transaktion, z.B. einer Bezahlung oder Spielschein-Abgabe, eine Authentifizierung des Kunden statt. Bei der Authentifizierung kommen verschiedene Endgeräte zum Einsatz: Mobilfunkgerät, PC oder Set-Top-Box.

Beim Verfahren "insic ident" handelt es sich um ein Modul für die Identifizierung. Diese sowie eine Volljährigkeitsprüfung sind in drei Schritten vorgesehen: Nach der Registrierung werden die Daten und die Volljährigkeit des Nutzers mit Hilfe des Verfahrens "Ident-Check mit Q-Bit" der Schufa überprüft. Als letzter und wesentlicher Schritt ist die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Nutzers im Rahmen einer Face-to-Face-Kontrolle unter Einbeziehung von amtlichen Ausweisdaten an einer Verkaufsstelle mit persönlicher Aushändigung des Aktivierungscodes vorgesehen.

SIZ stellt seine Software-Plattform "SIZCHIP AVS" als Baustein Dritten - AVS-Betreibern oder Inhalteanbietern - zur Verfügung. SIZ liefert die Altersinformationen aus der geprüften ZKA-Chipkarte und ermöglicht ihnen damit, sichere Altersprüfungen vorzunehmen. Dabei wird das auf der Debit-Chipkarte (u. a. ec-Karte) des Nutzers gespeicherte Jugendschutzmerkmal ausgewertet und der Zugang zu Inhalten in der geschlossenen Benutzergruppe des Anbieters nur dann freigegeben, wenn der Nutzer volljährig ist.

Im Bereich Online-Gewinnspiele war die KJM der Ansicht, dass die technische Jugendschutzmaßnahme von First1 den gesetzlichen Anforderungen an ein technisches Mittel entspricht. First1 plant die Verbreitung eines kostenpflichtigen Online-Wissensspiels mit Gewinnmöglichkeit unter dem Namen "Wie weit wirst Du gehen". Der Ausschluss von Minderjährigen an der Teilnahme am Online-Spiel soll gewährleistet werden, indem ein Persocheck-Verfahren unter Einbeziehung der Mobilfunknummer und der Kontodaten eingesetzt wird.

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt. Diese Anforderungen der KJM gelten gemäß dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland" auch für Online-Lotto.

Auch die Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Angebote unterliegt bestimmten gesetzlichen Einschränkungen. So haben gemäß § 5 Abs. 1 JMStV Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Dazu können Anbieter unter anderem "technische oder sonstige Mittel" (§5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV) einsetzen. Beispiele für technische Mittel sind bisher etwa die Jugendschutzvorsperre im digitalen Fernsehen oder Varianten der Personalausweiskennziffernprüfung ("Perso-Check") im Internet. Auch für technische Mittel bietet die KJM ihr Verfahren der Positivbewertung an.

Quelle: Pressemitteilung Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 10. April 2008

 

 

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