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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz

Hier finden Sie ausgewählte News zum Thema Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter.

 

 

Online-Sex-Börse ist sittenwidrig

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Das Amtsgericht Wuppertal ist der Ansicht, dass Online-Sex-Börsen im Internet, bei denen Dienstleistungen Prostituierter versteigert werden, sittenwidrig sind und folgt mit seiner lovebuy.de-Entscheidung vom 29.07.2009 damit der bestehenden Ansicht, dass die Versteigerung von sexuellen Dienstleistungen nicht nur aus der Jugendmedienschutz-Perspektive rechtswidrig ist.

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Verherrlichung von Essstörungen im Internet

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Pro-Ana-Angebote im Internet. Essstörungen wie Anorexie und Bulimie zählen zu den häufigsten chronischen Krankheiten bei Jugendlichen. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig und sie werden immer jünger. Es sind vor allem junge Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren, die an Magersucht leiden. Mit ihrem krankhaften Essverhalten schädigen sie nicht nur ihre Gesundheit, sondern spielen mit ihrem Leben: Rund zehn bis fünfzehn Prozent der Betroffenen sterben.

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Werbung für Prostitution im Internet

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Der § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)  ist kaum bekannt, geschweige denn, dass das Gesetz in Jugendschutzfachkreisen überhaupt zur Anwendung kommt. Dennoch greifen Staatsanwaltschaft und Vorsitzende gelegentlich zu diesem Gesetz, wenn es um all zu freizügige Werbung im Internet für Prostitution geht.

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Der Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragter

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Häufig werden Rechtsanwälte als Jugendschutzbeauftragte in Nebentätigkeit bestellt, bieten Ihre Dienste vermeintlich unabhängig von Ihrer anwaltlichen Tätigkeit und weisungsfrei als Jugendschutzbeauftragter an oder werden von Anbietern als reine Alibi-Bestellungsverhältnisse in Adressform im Impressum geführt. Dem Anbieter ist zu einem solchen Vertrag nicht ohne Bedingungen zu raten und der Rechtsanwalt sollte, bevor er seinen Dienst als Jugendschutzbeauftragter anbietet, folgende Punkte prüfen.

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Rollenbild Sex-Kontakte und Prostitution

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Häufig trifft man in der Praxis bei Swinger-Communities, Angebote gewerblicher Prostituierter, Escort-Services und Modell-Agenturen auf Inhaltsdarstellungen und Rollenbilder, die laienhaft nur schwer in der Wirkungsvermutung einer Altersgruppe zuzuordnen sind und meistens die Schwelle zur Pornographie oder schweren Jugendgefährdung nicht erreicht haben.

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Jugendgefährdende Medien - Prüfpflichten eBay

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Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden.

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Erste Urteile zu Posendarstellungen

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Zu den absolut verbotenen Inhalten gehören seit 2003 so genannte Posenfotos. Dies sind nach dem Gesetz Abbildungen von minderjährigen Personen in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung. Dazu kommt es nicht darauf an, dass die Personen tatsächlich minderjährig oder entkleidet sind. Grundlage ist § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV, der eine Darstellung von Kindern oder Jugendlichen in dieser Form "posierend" untersagt.

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