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Jugendmedienschutz


Netzregeln - ein Leitfaden für Anbieter

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Es ist nicht einfach, sich als Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte im Internet darüber zu orientieren, was erlaubt ist und was nicht. Die Frage nach dem richtigen Verhalten des Anbieters in Jugendschutzfragen wird häufig gestellt. Die Netzregeln der KJM können darauf eine erste Antwort geben.

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Altersabstufungen der FSK

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Die Altersabstufungen der Freiwilligen Selbstkontrolle e. V. (FSK) spielen auch im Versandhandel mit jugendgefährdenen Trägermedien eine bedeutende Rolle. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Altersabstufungen vor und nennen Ihnen die Anforderungen für den Versandhandel im Internet.

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Zum Begriff "grob-anstössige" Inhalte

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Grob-anstössige Inhalte sind in Online-Medien in unterschiedlicher Ausprägung aufzufinden. Da es sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, bedarf er einer weiteren Erläuterung.

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Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Der Jugendschutzbeauftragte nach § 7 JMStV ist Berater des Anbieters in den Fragen des Jugendmedienschutzes und Ansprechpartner für die Nutzer. Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen kurz und übersichtlich die gesetzliche Bestellungsnorm.

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Qualitätssiegel Jugendmedienschutz

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz

Bisher gibt es keine staatliche Zertifizierungsstelle für Qualität im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund haben wir eine Zertifizierung entwickelt, die in einem dreifach-abgestuften System den Stand der Maßnahmen des Anbieters im Jugendmedienschutz im Internet für das zu betreuende Angebot trans-parent und nachvollziehbar macht.



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Beurteilungskriterien

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Hier finden Sie die Beurteilungskriterien der Landesmedienanstalten zur Frage der Einstufung, wann ein Angebot als entwicklungsbeeinträchtigend und wann als jugendgefährdend zu beurteilen sind. Die gleichen Maßstäbe setzt jugendschutzbeauftragte.net bei der Beurteilung der Angebote an.

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Anzeigenmärkte & Jugendschutz

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Viele Betreiber sind der Auffasssung, dass Sie für Inhalte, die durch Nutzer in Form von Kleinanzeigen auf Internet-Angebote eingestellt werden, nicht verantwortlich sein können. Insbesondere ist häufig die Auffassung anzutreffen, dass im Print-Bereich viele Anzeigenblätter scheinbar offen auch erotisierende Anzeigen verbreiten, so müsse das im Internet auch möglich sein. Aus der Betrachtung des Jugendmedienschutzes ergeben sich jedoch vielfältige Fragen.



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Was ist Pornografie?

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Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dürfen einfach pornografische Inhalte dann im Internet verbreitet werden, wenn durch ein geeignetes System für geschlosse Benutzergruppen sichergestellt ist, dass ausschliesslich Erwachsenen dies zugänglich gemacht wird (§4 Abs.2 JMStV). Es ist also für den Betreiber eines Internet-Angebots im Segment Erotik wichtig, rudimentäre Kenntnisse darüber zu haben, was allgemein unter dem Begriff Pornografie vor dem Hintergrund des Jugendmedienschutzes verstanden wird.



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