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Jugendschutzbeauftragte.net:   Home

FAQ - Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

 

Hier beantworten wir Ihnen öffentlich Fragen, die Interessenten an uns gestellt haben. Vielleicht helfen Ihnen unsere Antworten weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage am Ende dieser Seite. 

Darf ich jugendschutzbeauftragte.net im Impressum erwähnen?

Ja, sie können die Adressdaten, die Sie in der Vertragsschrift erhalten, in Ihrem Impressum Ihrer Website nennen. Weiterhin können Sie Ihre Nutzer bei Fragen zu unserem Aufgabenbereich an uns verweisen.

Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine Rechtsberatung ausserhalb seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgabengebiets notwendig ist, verweisen wir auf einen entsprechend versierten Partneranwalt, der das Mandat übernehmen wird.

Ist ein Jugendschutzbeauftragter weisungsbefugt?

Nein, ein Jugendschutzbeauftragter berät den Betreiber eines Internet-Angebots in den Angelegenheiten des Jugendschutz. Er darf Hinweise zur Gestaltung und den Inhalten geben und den Betreiber in diesen Dingen beraten. Er ist durch den Betreiber anzuhören, die letztendliche Verantwortung für das Angebot trägt jedoch der Betreiber allein.

Muss ein Jugendschutzbeauftragter ein Rechtsanwalt sein?

Nein, die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutzbeauftragten liegen nicht im Rechtsberatungsbereich (OLG Düsseldorf, Az 20 U 7/03). Rechtsanwälte sind nach unserer Auffassung grundsätzlich auch nicht pauschal geeignet, da diesen meist technische und pädagogische Kenntnisse fehlen. Der Jugendschutzbeauftragte soll in erster Linie in den Belangen des Jugendschutzes beraten und Inhalte prüfen, sowie hier Lösungsvorschläge unterbreiten.

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Die Kündigung kann jederzeit zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Wir berechnen für die Kündigung keine Gebühren.

Was kostet der Service von jugendschutzbeauftragte.net?

Bei uns buchen Sie unseren Service je betreute Domain. Dafür fallen Kosten in Höhe von 9,90 € im Monat je Domain an. Sie erhalten eine umfassende Beratung per Email oder Telefon, dürfen unseren Namen in Ihrem Impressum führen und wir prüfen Ihr Internet-Angebot. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner für Ihre Nutzer und Aufsichtsbehörden und stufen für Sie Inhalte nach Bedarf in Ihrer Wirkung ein. Kontaktieren Sie uns ebenfalls, wenn Sie eine jugendschutzrelevante Abmahnung oder öffentliche Verfügung erhalten haben. Mit unserem Dienst erhalten Sie wichtige Hinweise und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten bestelle?

Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro. Weitere zivil- und strafrechtliche Umstände können hinzutreten. In der Regel trifft den Betreiber dann ein Organisationsverschulden.

Welche Altersverifikationssysteme (AVS) sollten eingesetzt werden?

Die durch öffentliche Institutionen formulierten Anforderungen des JMStV an geschlossene Benutzergruppen - Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, um den Zugriff durch Minderjährige zu verhindern - wurden von verschiedenen AVS-Betreibern erfolgreich umgesetzt. Durch uns zu empfehlen sind u. a. die Systeme Coolspot/X-Check, T-Online, Arcor, RST Datentechnik/AVS-Key.

Der Gesetzgeber hat hier jedoch nach aktuellem Stand der Rechtssprechung eine deutliche Normierung fehlen lassen, so dass nach einzelner Auffassung auch Systeme, die ausschliesslich mit Personalausweisnummer arbeiten ("Über18.de"), zum Einsatz kommen könnten. Die wesentlichen Unterschiede beider Verfahrensarten sollten jedem betroffenen Webmaster und Betreiber bekannt sein.

Welches Shop-System empfehlen Sie für erotische Waren, die als FSK 18 eingestuft wurde?

Sie benötigen ein Shop-System, dass bestimmte Artikel, die nicht jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft sind, als frei und entsprechende FSK18-Produkte mit Altersnachweis versendet. Nach unseren Erfahrungen eignet sich dafür insbesondere das lizenzkostenfreie System xt:Commerce. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie beim Altersnachweis und bei der Versendung der Artikel entsprechende Vorkehrungen zur Verhinderung der Aushändigung an Jugendliche treffen.

Wer benötigt einen Jugendschutzbeauftragten?

Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlichende Spieleseiten oder auch Swinger-Websites.

Wo erhalte ich weiterführende externe Informationen?

Wo erhalten ich weiterführenden externe Informationen?

http://www.jugendschutz.net/ - Stelle Jugendschutz der Bundesländer
http://www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/ - Aktion Netz gegen Kinderporno
http://www.fsm.de/ - FSM Freiwillige Selbstkontrolle und Jugendschutz

 

Ihre Frage an uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass wir keine komplette Erstberatung ohne erteiltes Mandat durchführen können und wir immer Ihr Antragsformular benötigen, um die notwendige Vollmacht durch Sie zu erhalten, in Ihrem Auftrag tätig zu werden.

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