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Was ist beim WebHosting für Erotikanbieter zu beachten? |
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| Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz | |
Kaum ein klassischer Webhosting-Kunde weiss, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Provider auch die Rechtsverhältnisse des eigenen Inhalts und der Produkte sehr genau regeln. Die AGB sind häufig seitenlang und irgendwo auf Seite 8 steht zu lesen, dass Angebote mit Erotik-Inhalten ausgeschlossen werden und der Provider sich die Sperrung bzw. fristlose Kündigung vorbehält. Ein nicht unbeachtliches Risiko für den Betreiber. Die Wahl des richtigen Providers im Webhosting Denn bei der Vertragsannahme prüft der Provider nicht, welche Inhalte tatsächlich vorliegen. Das Angebot wird mit viel Liebe zum Detail und Arbeit im WebShop oder Content Management System aufgebaut und dann gibt es ein technisches Problem. Der Provider sieht sich die Seite an und sperrt das Angebot nach den vorliegenden AGB sofort mit dem Hinweis, dass verbotene Inhalte bereitgestellt werden. Und dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Inhalte tatsächlich rechtswidrig sind. Der Ärger ist groß. Aber auch Hinweise von Mitbewerbern oder Anfragen der Aufsichtsbehörden lassen Provider schnell nervös werden und vorsorglich Angebote sperren, ohne genau den Sachverhalt geprüft zu haben. Insbesondere die Massenhoster sperren häufig schnell und vollständig. Das ist insbesondere dann existenzbedrohend, wenn der Betreiber von seinem Angebot lebt. Wählen Sie den richtigen Provider für Ihr Angebot also sorgsam aus. Die FIETZ.MEDIEN GmbH erlaubt das Webhosting von Angeboten im erotischen Bezug, wenn diese sich an die gängigen bundesdeutschen Gesetze halten. Zudem ist FIETZ.MEDIEN spezialisiert auf den Support von Systemen wie xt:Commerce, Veyton, Shopware, OXID, xtcModified, Wordpress, Joomla! und Co. und kann auch bei der Integration von x-check oder sofortIdent zur Altersverifizierung bzw. zum Aufbau einer geschlossenen Benutzergruppe weiterhelfen. Zahlungssysteme Kaum ein Nutzer weiss es, aber neben eBay und Google geht auch PayPal sehr rigoros mit erotischen Angeboten um. Betreiben Sie einen Webshop und möchten Sie PayPal anbieten, so müssen Sie neben den Embargo-Bestimmungen der USA (zuletzt betroffen kubanische Zigarren) auch erotische Inhalte und Produkte aus Ihrem Sortiment nehmen. PayPal sperrt Kunden von Erotik-Shop-Betreibern rigoros und im Tagesgeschäft ist dies ganz besonders ärgerlich. Dagegen wehren ist so gut wie sinnlos. Alternativen müssen gesucht werden und der klassische Mix aus Vorkasse, Rechnung, Lastschrift, sofortüberweisung und Kreditkarte muss her. Insbesondere bei der Kreditkartenzahlung sind jedoch teilweise vergleichsweise teure Angebote auf dem Markt. Ein Vergleich lohnt sich und den Weg zu Ihrer Hausbank sollten Sie sich sparen. Clearer-Banken bieten meist vergünstigte Verträge an und Sie müssen die hohen Kosten der eigenen Mitgliedschaft bei VISA und Co. nicht selbst tragen. Auch sind vorgefertigte technische Lösungen zur Integration in Ihren Webshop deutlich kostengünstiger als die Neuentwicklung solcher Schnittstellen. Jugendschutzbeauftragter Sie haben eine Abmahnung von einem Mitbewerber erhalten, weil z. B. kein Jugendschutzbeauftragter bestellt worden ist oder Sie indizierte Titel verkaufen und sich so einen Vorteil durch Rechtsbruch auf dem Markt verschaffen sollen? Eine solche Abmahnung verbraucht das Kapital der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten über Jahre. Was machen Sie also? Sie gehen zu einem Rechtsanwalt, der kein Spezialist in Jugendschutzfragen ist, viele Dinge übersieht in der Abwehr der Abmahnung, am Ende zahlen Sie doppelt und das Risiko einer Abmahnung mit jugendschutzrechtlichem Bezug ist nach wie vor gross. Gehen Sie gleich zu einem Fachmann für Jugendschutzfragen und lassen Sie Ihr Angebot aus jugendschutzrechtlicher und technischer Sicht prüfen. Und schalten Sie Ihren Rechtsanwalt nur ein, wenn es um allgemeine rechtliche Fragen geht. Das schont Ihren Geldbeutel und minimiert Ihr zukünftiges Kostenrisiko. Lesen Sie jetzt weiter: |
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