Suche.
Information .
Jugendschutzbeauftragte.net:  Startseite arrow   § 184 StGB

§184 StGB

PDF Drucken
Gesetze und Vorschriften
Dienstag, 13. September 2005

Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

[...]

3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,

4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,

6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wir informieren Sie bei JugendSchutzBeauftragte.Net zu §184 StGB als Jugendschutzbeauftragter (JSB). Bitte sprechen Sie uns für weitere Informationen an.

 Andere Besucher haben auch gelesen:


Social Bookmark: Merken Sie sich diese Seite!
Bookmark hinzufuegen bei: Mr. Wong Bookmark hinzufuegen bei: Webnews Bookmark hinzufuegen bei: Icio Bookmark hinzufuegen bei:  FAV!T Social Bookmarking Bookmark hinzufuegen bei: Favoriten.de Bookmark hinzufuegen bei: Bookmarks.cc Bookmark hinzufuegen bei: Newskick Bookmark hinzufuegen bei: Linksilo Bookmark hinzufuegen bei: Readster Bookmark hinzufuegen bei: Linkarena Bookmark hinzufuegen bei: Del.icoi.us Bookmark hinzufuegen bei: Slashdot Bookmark hinzufuegen bei: Netscape Bookmark hinzufuegen bei: Yahoo Bookmark hinzufuegen bei: Technorati Bookmark hinzufuegen bei: Folkd Bookmark hinzufuegen bei: Spurl Bookmark hinzufuegen bei: Google Information