Der Jugendmedienschutz versucht, Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, möglichst gering zu halten und die Heranwachsenden bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. So ist es die Aufgabe des Jugendmedienschutzes, Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln.
KJM: Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien
Der Jugendschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Wie wichtig diese Aufgaben aus Sicht der Gesellschaft sind, zeigen die Diskussionen über die Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder und Jugendliche. In ihrem Alltag hat die Bedeutung von Medien stark zugenommen. Zum Leitmedium Fernsehen ist das Internet hinzugekommen. Die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien hat der Gesetzgeber der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übertragen. Die KJM versteht sich aber nicht nur als Aufsichtsinstanz, sondern will auch gesellschaftspolitische Prozesse anstoßen.
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