KJM bewertet Altersverifikationssysteme Lotto-Angebote |
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vier weitere Konzepte von Unternehmen positiv bewertet und ist der Ansicht, dass sie bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen werden: das Konzept der insic GmbH "AVS InJuVerS" zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe, das technische Mittel für das Internetangebot "first1.de" der First1 Networks GmbH sowie die Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Rahmen eines Gesamtkonzepts "insic ident" der insic GmbH und "SIZCHIP AVS" des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ).
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Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss |
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Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann.
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KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv |
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
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AVS beim Verkauf von Tabak und Alkohol |
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Das Jugendschutzgesetz regelt in den §§ 9, 10 JuSchG die Abgabe von Tabak und alkoholischen Getränken an Jugendliche. Danach hat der Verkäufer u. a. sicherzustellen, dass Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Schreibt der Gesetzgeber jedoch den Einsatz eines Systems für geschlossene Benutzergruppen nach §4 Abs. 2 S. JMStV (Altersverifikation) vor?
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