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JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.

JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.


IW Internet World 05/2005

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Waechter der guten Sitten - JugendschutzbeauftragteDer Jugendschutzbeauftragte im Internet
erschienen unter

Wächter der guten Sitten
IW Internet World 05/2005
Autor: Immo W. Fietz

Der durch den Gesetzgeber geforderte Jugendschutzbeauftragte eines Internet-Angebots mit jugendgefährdenden oder entwicklungs-beeinträchtigenden Inhalten entwickelt sich zunehmend zu einem lukrativen Tätigkeitsfeld für Anwälte und Selbsthilfeorganisationen.

Was sind aber konkret die Anforderungen an einen Jugendschutzbeauftragten aus fachlicher, juristischer und technischer Sicht und was kostet eine solche Dienstleistung insbesondere aus dem Blickwinkel kleinerer Anbieter.

[...] Jugendschutzbeauftragte können geeignete Mitarbeiter oder auch aussenstehende Personen sein. Die eigene Person des Betreibers oder die seiner unmittelbaren Angehörigen scheidet jedoch aus. [...]

Dieser Artikel ist in dem Internet-Magazin IW Internet World in der Ausgabe Mai 2005 mit dem Titel "Wächter der guten Sitten" erschienen.

Weitere wissenschaftliche Publikationen zum Thema Jugendschutz werden hier demnächst veröffentlicht.