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Vertragsunterlagen
Den Vertrag zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten finden Sie hier. Bitte drucken Sie diese Datei aus und übersenden Sie uns das ausgefüllte Exemplar per E-Mail, Post oder Fax. Sollten Sie diese Datei nicht öffnen können, so können Sie am Ende der Seite eine Version per E-Mail anfordern.
Das Formular zur Teilnahme am Lastschriftverfahren finden Sie hier.
Wir übergeben berechtigte Forderungen nach einer Frist von 30 Tagen an unseren Inkasso-Partner GELD-inkasso.de. Bitte sehen Sie von diesem Zeitpunkt von Zahlungen an uns ab und zahlen Sie ausschliesslich an GELD-inkasso.de. Gerne beantworten unser Inkasso-Partner und wir Ihre Fragen zu diesem Verfahren.
Allgemeine Hinweise
Wir werden anwaltlich betreut durch Herrn Rechtsanwalt Eike H. Fietz, München.
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Wir führen keine einzelfallbezogene Rechtsberatung, die unter den Erlaubnisvorbehalt eines deutschen Gesetzes fallen könnte, durch. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch andere Personen im Internet ihre Dienste als Jugendschutzbeauftragte anbieten. DEN Jugendschutzbeauftragten im Internet gibt es nicht. Für Fragen, die den kommunalen Jugendschutz in Ihrem Heimatort betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt oder den zuständigen kommunalen Jugendschutzbeauftragten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass wir keine komplette Erstberatung ohne erteiltes Mandat durchführen können und wir immer Ihr Antragsformular benötigen, um die notwendige Vollmacht durch Sie zu erhalten, in Ihrem Auftrag tätig zu werden.