Wann

Der Gesetzgeber möchte, dass der Jugendschutzbeauftragte so früh wie möglich in die Planungen des Anbieters einbezogen wird.

Wir empfehlen ebenfalls den Jugendschutzbeauftragten frühzeitig zu bestellen, um spätere ggf. sehr aufwendige Änderungen der Internet-Angebote zu vermeiden.

Sie können uns mit dem Antrag auch Zugangsdaten zu einem Testsystem mit Demodaten übermitteln.

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