Was macht ein Jugendschutzbeauftragter bei Webseiten?

Escort-Services, Bordell-Verzeichnisse, Modelle, Huren, erotische Kleinanzeigen-Märkte und die Online-Spiel-Community können eines gemeins haben: Sie müssen einen Jugendschutzbeauftragen bestellen. Doch welche Aufgaben hat der Jugendschutzbeauftragte bei einem solchen Internet-Angebot?

Wir wollen uns an dieser Stelle von den formalen gesetzlichen Vorgaben lösen und Klartext sprechen. Erwähnt werden muss es dennoch: Die Pflichten und damit die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten in im §7 JMStV geregelt. Wir beschreiben im folgenden Text, was dies bedeutet.

Beratung des Anbieters

Im Kern ist ein Jugendschutzbeauftragter Berater des Anbieters. Er steht in allen Fragen des Jugendmedienschutzes an der Seite des Anbieters, beantwortet Fragen, hilft bei Text- und Bildeinstufungen weiter und berät auch beim richtigen Einsatz eines Altersverifikationssystems.

Ansprechpartner für Nutzer und Behörden

Eine weitere wesentliche Funktion eines Jugendschutzbeauftragten ist die Ansprechpartnerfunktion. Aufsichtsbehörden wollen nicht die Grundzüge des Jugendmedienschutzes dem Anbieter bei Verstößen erklären. Sie wollen schnelle Massnahmen sehen. Aus dem Grund soll dem Webseiten-Betreiber eine fachkundige Person zur Seite gestellt werden, der den Jugendmedienschutz beherrscht und sofort richtige Tips zur Umsetzung und Beseitigung nach einem Verstoß, einer Nutzerbeschwerde oder Aufsichtsbeschwerde geben kann. Dann ist schnelles Handeln angesagt und in der Regel ein Jugendschutzbeauftragter direkt angesprochen.

Auch besorgte Eltern und Nutzer des Angebots können Fragen zum Jugendmedienschutz haben auf der Webseite. Diese Fragen soll der Jugendschutzbeauftragte beantworten.

Was macht der Jugendschutzbeauftragte ausserdem?

Der Jugendschutzbeauftragte kann schnell und effektiv handeln, wenn eine Abmahnung mit jugendschutzrelevanten Punkten den Webseiten-Betreiber trifft. Er kann sofort helfen, den Sachverhalt zu klären und schnelle Massnahmen einleiten, damit der Betreiber des Angebots weiss, wie er zukünftig solche Verstöße vermeidet. Darüber hinaus kann ein Jugendschutzbeauftragter als Vermittler bei Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft auftreten. Oft werden wir z. B. von der Polizei zu bestimmten Vorgängen befragt und wir erläutern dann die Grundzüge des Jugendschutz im Internet und die Massnahmen des betroffenen Betreibers sowie deren Einstufung. Allein das führt oft zur Einstellung des Verfahrens.

Altersverifikationssysteme einzurichten, ist keine angenehme Aufgabe für einen Webseiten-Betreiber, weil damit ja auch ein Teil des Angebots öffentlich gesperrt wird. Der Jugendschutzbeauftragte prüft genau, ob und wieweit dies überhaupt notwendig ist und berät so, dass die geringste Hürde bei richtiger Anwendung des Gesetzes umgesetzt wird.

Bestellen Sie jetzt den Jugendschutzbeauftragten!

Wir sind fachkundig für Sie da, wenn Sie einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müssen. Dabei starten wir nach Vorlage Ihres Antrags mit einer Erstsichtung. Wir stufen Ihr Angebot ein und übersenden Ihnen das Einstufungsergebnis mit der Auftragsbestätigung und vielen weiteren Informationen. Während der Laufzeit des Vertrags können Sie uns immer Fragen stellen oder Dateien und Texte zur Einstufung auch direkt übersenden. Wir führen Stichprobenuntersuchungen durch und helfen Ihnen, Ihr Angebot jugendschutzkonform auszugestalten.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren...