Jugendschutzbeauftragter rät von sofortüberweisung ab

Online-Shops mit erotischen Inhalten haben es von jeher nicht leicht. PayPal will nichts von ihnen wissen, Adwords sind auch verboten und nun macht auch noch sofortüberweisung.de Probleme. Ein Jugendschutzbeauftragter kann da nur begrenzt weiterhelfen und beraten. Wie - lesen Sie hier.

sofortüberweisung gehört seit 2013 zum Zahlungsanbieter Klarna. Jetzt will man sich dort offenbar neu ordnen, offziell heisst es aus "compliance"-Gründen. sofortüberweisung wird zukünftig erotischen Angeboten nicht mehr zur Verfügung stehen. Bestehende Verträge werden derzeit gekündigt.

Das ist nicht schön und bringt auch viele seriöse Shops in schwierige Situationen, da gerade sofortüberweisung die Zahlung auch garantiert hat, ähnlich wie bei einer Überweisung. Alternativen gibt es mit Paydirekt - die neue Zahlungsart der Sparkassen und Volksbanken. Ein Versuch kann sich lohnen, aber da diese Banken in der Regel noch konservativer arbeiten, als die Clearer, kann man davon ausgehen, dass dort ebenfalls erotische Angebote per AGB ausgeschlossen werden.

Jugendschutzbeauftragter prüft nur die Altersverifikation

Der Jugendschutzbeauftragte prüft nicht die Rechtskonformität der Zahlungsarten hinsichtlich der Erlaubnis diese zu nutzen. Ein Jugendschutzbeauftragter prüft bei den Zahlungsarten lediglich, inwiefern die Zahlungsart ein Instrument zur Altersverifikation bietet. Insofern sprechen Sie Ihren Jugendschutzbeauftragten ruhig an, ob es Sinn macht, eine bestimmte Zahlungsart einzusetzen. Ihr Jugendschutzbeauftragter hilft Ihnen gerne weiter.

 

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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