Was ist beim WebHosting für Erotikanbieter zu beachten?

WebShop-Betreiber mit Gambio, xt:Commerce, Veyton oder xtcModified sowie OXID und auch Content-Anbieter von Bordell-Katalogen oder Sex-Auktionsbörsen haben einige Hürden zu nehmen, bis das eigene Angebot rechtssicher online gehen kann. Neben der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten muss auch der WebHoster bzw. Provider sorgsam ausgewählt werden, will man keine bösen Überraschungen erleben.

Kaum ein klassischer Webhosting-Kunde weiss, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Provider auch die Rechtsverhältnisse des eigenen Inhalts und der Produkte sehr genau regeln. Die AGB sind häufig seitenlang und irgendwo auf Seite 8 steht zu lesen, dass Angebote mit Erotik-Inhalten ausgeschlossen werden und der Provider sich die Sperrung bzw. fristlose Kündigung vorbehält. Ein nicht unbeachtliches Risiko für den Betreiber.

Die Wahl des richtigen Providers im Webhosting

Denn bei der Vertragsannahme prüft der Provider nicht, welche Inhalte tatsächlich vorliegen. Das Angebot wird mit viel Liebe zum Detail und Arbeit im WebShop oder Content Management System mit Joomla! oder Wordpress aufgebaut und dann gibt es ein technisches oder rechtliches Problem. Der Provider sieht sich die Seite an und sperrt das Angebot nach den vorliegenden AGB sofort mit dem Hinweis, dass verbotene Inhalte bereitgestellt werden. Und dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Inhalte tatsächlich rechtswidrig sind. Der Ärger ist groß.

Aber auch Hinweise von Mitbewerbern oder Anfragen der Aufsichtsbehörden lassen Provider schnell nervös werden und vorsorglich Angebote sperren, ohne genau den Sachverhalt geprüft zu haben. Insbesondere die Massenhoster sperren häufig schnell und vollständig. Das ist insbesondere dann existenzbedrohend, wenn der Betreiber von seinem Angebot lebt.

Liegen einem Provider Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Aufsichtsbehörde vor, wird schnell vorläufig das Angebot gesperrt. Manchmal hat der Kunde dann auch keinen Zugriff mehr auf seine Dateien, um diese abzuändern, zu sichern oder rechtskonform zu machen.

Strato sperrt selbst kommerzielle erotische Inhalte

Auszug aus den Strato-AGB (Stand 25.04.2016)

... 6.10 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden....

... 
7.5 Bei Anbieten und Darstellen von Inhalten entsprechend Ziff. 6.10 kann STRATO statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen....

Im Kern heisst dies: Sperrung bei Strato auch, wenn die Inhalts rechtskonform mit geltendem Recht vereinbar sind, ein Jugendschutzbeauftragter bestellt wurde und/oder ein System rechtskonform zur Altersverifizierung eingesetzt wird. Selbst wenn nur leichte entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (Escort-Service oder Laufhaus) veröffentlicht werden, kann gesperrt werden.

Richtigen Erotik-Webhoster für Erotik und Online-Shops sowie Escorts wählen

Wählen Sie den richtigen Provider für Ihr Angebot also sorgsam aus. Die FIETZ.MEDIEN GmbH erlaubt das Webhosting von Angeboten im erotischen Bezug, wenn diese sich an die gängigen bundesdeutschen Gesetze halten. Zudem ist FIETZ.MEDIEN spezialisiert auf den Support von Systemen wie xt:Commerce, Veyton, Shopware, OXID, xtcModified, Wordpress, Joomla!, Wordpress und Co. und kann auch bei der Integration von x-check oder sofortIdent zur Altersverifizierung bzw. zum Aufbau einer geschlossenen Benutzergruppe weiterhelfen.

Zahlungssysteme genau prüfen

Kaum ein Nutzer weiss es, aber neben eBay und Google geht auch PayPal sehr rigoros mit erotischen Angeboten um. Betreiben Sie einen Webshop und möchten Sie PayPal anbieten, so müssen Sie neben den Embargo-Bestimmungen der USA (zuletzt betroffen kubanische Zigarren) auch erotische Inhalte und Produkte aus Ihrem Sortiment nehmen. PayPal sperrt Kunden von Erotik-Shop-Betreibern rigoros und im Tagesgeschäft ist dies ganz besonders ärgerlich. Dagegen wehren ist so gut wie sinnlos. Alternativen müssen gesucht werden und der klassische Mix aus Vorkasse, Rechnung, Lastschrift, sofortüberweisung und Kreditkarte muss her.

Insbesondere bei der Kreditkartenzahlung sind jedoch teilweise vergleichsweise teure Angebote auf dem Markt. Ein Vergleich lohnt sich und den Weg zu Ihrer Hausbank sollten Sie sich sparen. Clearer-Banken bieten meist vergünstigte Verträge an und Sie müssen die hohen Kosten der eigenen Mitgliedschaft bei VISA und Co. nicht selbst tragen. Auch sind vorgefertigte technische Lösungen zur Integration in Ihren Webshop deutlich kostengünstiger als die Neuentwicklung solcher Schnittstellen.

Jugendschutzbeauftragter bestellen

Sie haben eine Abmahnung von einem Mitbewerber erhalten, weil z. B. kein Jugendschutzbeauftragter bestellt worden ist oder Sie indizierte Titel verkaufen und sich so einen Vorteil durch Rechtsbruch auf dem Markt verschaffen sollen? Eine solche Abmahnung verbraucht das Kapital der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten über Jahre. Was machen Sie also? Sie gehen zu einem Rechtsanwalt, der kein Spezialist in Jugendschutzfragen ist, viele Dinge übersieht in der Abwehr der Abmahnung, am Ende zahlen Sie doppelt und das Risiko einer Abmahnung mit jugendschutzrechtlichem Bezug ist nach wie vor gross. Gehen Sie gleich zu einem Fachmann für Jugendschutzfragen und lassen Sie Ihr Angebot aus jugendschutzrechtlicher und technischer Sicht prüfen. Und schalten Sie Ihren Rechtsanwalt nur ein, wenn es um allgemeine rechtliche Fragen geht. Das schont Ihren Geldbeutel und minimiert Ihr zukünftiges Kostenrisiko. Und nebenbei - wir beraten auch Rechtsanwälte im Bereich Jugendmedienschutz.

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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