Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine Rechtsberatung ausserhalb seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgabengebiets notwendig ist, verweisen wir auf einen entsprechend versierten Partneranwalt, der das Mandat übernehmen wird.

Das könnte Sie auch interessieren...

Sie haben Fragen?

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

PayPal Haftpflicht sicher ICRA

Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

 info@jugendschutzbeauftragte.net
05141 204 892 0

Logo: JugendSchutzBeauftragte.Net
Beratung 05141 204 892 0 Antrag
4