Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine Untersagungsverfügung bestätigt, mit der einem Portalbetreiber verboten wird, weiterhin eine Internetseite ins Netz zu stellen, auf der rund 1.400 Links gelistet sind, die teilweise zu pornografischen Webangeboten führen. 

Laut NLM können Minderjährige auf diese pornografischen Angebote zugreifen, weil ein geeignetes Altersverifikationssystem fehlt.

Unter Berufung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) untersagte die NLM dem Betreiber deshalb Ende September die Internetseite weiterhin anzubieten, solange nicht sicher gestellt ist, dass das Angebot durch geeignete technische Maßnahmen wie etwa einem Altersverifikationssystem nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Quelle: Heise online vom 18.10.2007

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