KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).



Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den altersdifferenzierten Zugang zum Internet zu verbessern und Eltern bei der Medienerziehung zu unterstützen, so der KJM-Vorsitzende, Prof. Ring. Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird.

Anbieter können ihre Angebote künftig so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Sind Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten.

Damit möglichst viele Anbieter ihre Inhalte ab sofort altersdifferenziert klassifizieren, wird die KJM solche Anstrengungen bereits ab jetzt berücksichtigen. Bedingung ist, dass die Anbieter vor der ersten Anerkennung eines Jugendschutzprogramms nur klassifizierte Inhalte bis maximal der Altersstufe -ab 16- zugänglich machen.

Die KJM begrüßt Bemühungen von anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen, Anbieter bei der korrekten Alterseinstufung zu beraten und auch durch fragebogen- und personengestützte Selbstklassifizierungssysteme dabei zu unterstützen.

JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2003 für die Entwicklung und Verbreitung eines für Eltern, Schulen und andere Nutzer kostenlosen Jugendschutzprogramms engagiert.

Kommentar

Die Teilanerkennung von JusProg entspricht bereits der gängigen Praxis von jugendschutz.net, mit dem Label ausgezeichnete Webseiten grundsätzlich in der Altersklasse -ab 16- keine weiteren Zugangshürden aufzuerlegen. Die bisherige Altersgrenze von -ab 14-, bei der bisher der freie Betrieb möglich war, insofern keine Inhalte bereitgehalten worden sind, die Kinder auch abrufen würden, wird damit zunehmend aus dem Web verschwinden und zukünftig kaum noch eine Rolle spielen. Damit geht die KJM einen weiteren Schritt in Richtung "Konvergenz der Medien" und ermöglicht auch die -ab 16- Einstufung ohne weitere Sendezeitbeschränkung oder ähnliche Hürden, wie dies bei Trägermedien mit der FSK16-Auszeichnung bereits der Fall ist.

Nicht zu erwarten ist, dass es zeitnah ein Jugendschutzprogramm geben wird, dass auch die Einstufung -ab 18- ermöglichen wird. Hier zu sind nach wie vor weitere Massnahmen im Bereich der Altersverifikation notwendig.

Zur JusProg-Auszeichnung, ob diese für Sie in Frage kommt und wie diese technisch umgesetzt wird, beraten wir Sie gerne als Jugendschutzbeauftragter.

Lesen Sie jetzt extern weiter:

Das könnte Sie auch interessieren...

Sie haben Fragen?

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

PayPal Haftpflicht sicher ICRA

Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

 info@jugendschutzbeauftragte.net
05141 204 892 0

Logo: JugendSchutzBeauftragte.Net
Beratung 05141 204 892 0 Antrag
4