KJM erkennt zwei Jugendschutzprogramme erstmalig an

Neue Schutzoption für das Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom unter Auflagen anerkannt.



"Die Anerkennung ist ein Fortschritt für den Jugendschutz im World Wide Web: Jugendschutzprogramme unterstützen Eltern dabei, für ihre Kinder je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und das Risiko zu reduzieren, auf ungeeignete Inhalte zu stoßen", so Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM. Dennoch seien sie aber "kein Rundum-Sorglos-Paket für Eltern", betont er: "Diese Programme sind kein Ersatz dafür, Kinder im Internet zu begleiten. Sie sind aber eine Hilfe für die elterliche Aufsicht." Weil "effiziente Jugendschutzprogramme für das Internet hochkomplex" seien, habe die KJM die beiden Programme mit Auflagen anerkannt. Beispielweise müssen die Programme mittels eines Praxistests weiter auf ihre Benutzerfreundlichkeit überprüft werden.

Für Eltern und Erzieher bedeutet die Anerkennung, dass sie die Möglichkeit haben, das Programm von JusProg e.V. unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunterzuladen. Das Programm der Deutschen Telekom kann von allen Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz abgerufen werden. Beide Jugendschutzprogramme laufen auf den aktuellen Windows-Betriebssystemen und sind nutzerautonom. Praktisch heißt das: Eltern haben die Wahl, mit welchen Einstellungen sie sie einsetzen wollen. Die KJM baut darauf, dass Eltern diese Programme auch nutzen. Wenn keines installiert ist, können Kinder möglicherweise leichter als bisher auf für sie ungeeignete Inhalte stoßen.

Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien, die ihr Angebot für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert haben, dürfen diese künftig verbreiten, ohne weitere Jugendschutz-Maßnahmen -  wie die Einhaltung bestimmter Zeitgrenzen, Vorschaltung eines technischen Mittels - ergreifen zu müssen (= Privilegierung). Da die Option der Jugendschutzprogramme neu ist und sich ihre volle Schutzwirkung noch in der Breite entfalten muss, gilt die Anerkennung und damit auch die Privilegierung zunächst nur für Anbieter von Inhalten bis maximal zur Altersstufe -ab 16 Jahre-.

Die Anerkennung unter Auflagen ist also ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Etablierung einer neuen Schutzoption für beeinträchtigende Inhalte. Doch die Programme müssen regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an den neuesten Stand der Technik angepasst werden. Sie sollten beispielsweise auch auf Smartphones, auf Spielekonsolen und weiteren Plattformen verfügbar gemacht werden. Der KJM-Vorsitzende: "In Bezug auf Jugendschutzprogramme gibt es keine einfachen Lösungen. Um die Schutzoption effektiv voranzubringen, bedarf es deshalb der gesellschaftlichen Diskussion und der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Internet-Industrie, Politik und Jugendschutzinstitutionen."

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Siegfried Schneider,
stellv. Vorsitzende: Andreas Fischer, Thomas Krüger, Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Martin Heine, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann, N.N.

Stellvertretende Mitglieder:

Dr. Gerd Bauer, Dr. Jürgen Brautmeier, Thomas Fuchs, Dr. Uwe Grüning, Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

Quelle: Presseerklärung der KJM vom 09.02.2012

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