Versandhandel mit Altersbeschränkung

Neben der Bestellung des Jugendschutzbeauftragten sind Online-Shops, die mit Produkten handeln, die der Altersbeschränkung unterliegen, verpflichtet, die Waren nur in einem mehrstufigen Verfahren zur Altersverifizierung zu versenden.

Produkte in Online-Shops, wie FSK 18 eingestufte DVDs, Erotikfilme, USK 18 Spiele, Fotoserien oder auch Artikel, die mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, müssen von je her so versendet werden, dass mit höchst möglicher Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist, dass der Empfänger eine volljährige Person ist.

In der Regel bedienen sich Online-Shops dabei eines zweistufigen Verfahrens:

  1. Prüfung des Alters vor der Bestellung durch Anbieter wie sofortIdent
  2. Prüfung an der Haustür, ob die verifizierte Person auch der Empfänger ist

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 U 54/141) hat nun mit Urteil vom 07.08.2014 diesen Sachverhalt erneut bestätigt.

Abgemahnt wurde im Vorfeld ein Online-Shop-Betreiber, der Artikel, die der USK-Altersbeschränkung unterlagen, vertrieben hat, ohne die dazu notwendige Altersprüfung durchzuführen.

Solche Verfahren sind kostenintensiv und aufwendig. Lassen Sie es nicht zu einer solchen Abmahnung kommen, sondern fragen Sie uns als Jugendschutzbeauftragter, wie Sie technisch ein solches Verfahren realisieren können. Zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten sind Sie als Händler derartiger Artikel nach §7 JMStV verpflichtet.

 

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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