§12 MDStV (neu)

Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag , Auszug)

vom 20.1. bis 12. 2. 1997 (GBl. S. 181),
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
vom 8. bis 15.10.2004, (GBI. BW 2005 S. 197),
in Kraft getreten am 01.04.2005

§ 12 Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz

Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.

Anmerkung der Redaktion

Der Gesetzgeber folgt mit dem Verweis auf dem JMStV - hier insbesondere den §§ 4 -7 JMStV - der konsequenten Systematik, spezial-gesetzliche Regelungen auch nur ausschliesslich in den Spezial-Gesetzen zu führen und wird damit dem gesetzgeberischen Anspruch nach der Konvergenz der Medien zunehmend gerecht.

Lesen Sie weiter:

Staatsvertrag über Mediendienste (LMA Baden-Würtemberg)

 

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