FAQs

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die im öffentlichen Bereich durch Mandanten gestellten Fragen rund um das Thema Jugendschutz und Bestellung des Jugendschutzbeauftragten. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns auch direkt per Telefon oder E-Mail anzusprechen, sollten Sie Fragen zum Thema haben. [widgetkit id...

Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine Rechtsberatung ausserhalb seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgab...

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Die Kündigung kann jederzeit zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Wir berechnen für die Kündigung keine Gebühren....

Darf ich jugendschutzbeauftragte.net im Impressum erwähnen?

Ja, sie können die Adressdaten, die Sie in der Vertragsschrift erhalten, in Ihrem Impressum Ihrer Website nennen. Weiterhin können Sie Ihre Nutzer bei Fragen zu unserem Aufgabenbereich an uns verweisen....

Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten bestelle?

Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro. Weitere zivil- und strafrechtliche Umstände können hinzutreten. In der Regel trifft den Betreiber dann ein Organisationsverschulden....

Ist ein Jugendschutzbeauftragter weisungsbefugt?

Nein, ein Jugendschutzbeauftragter berät den Betreiber eines Internet-Angebots in den Angelegenheiten des Jugendschutz. Er darf Hinweise zur Gestaltung und den Inhalten geben und den Betreiber in diesen Dingen beraten. Er ist durch den Betreiber anzuhören, die letztendliche Verantwortung für das ...

Muss ein Jugendschutzbeauftragter ein Rechtsanwalt sein?

Nein, die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutzbeauftragten liegen nicht im Rechtsberatungsbereich (OLG Düsseldorf, Az 20 U 7/03). Rechtsanwälte sind nach unserer Auffassung grundsätzlich auch nicht pauschal geeignet, da diesen meist technische und pädagogische Kenntnisse fehlen. Der Ju...

Wo erhalte ich weiterführende externe Informationen?

Wo erhalten ich weiterführenden externe Informationen?http://www.jugendschutz.net/ - Stelle Jugendschutz der Bundesländerhttp://www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/ - Aktion Netz gegen Kinderpornohttp://www.fsm.de/ - FSM Freiwillige Selbstkontrolle und Jugendschutz...

Welche Altersverifikationssysteme (AVS) sollten eingesetzt werden?

Die durch öffentliche Institutionen formulierten Anforderungen des JMStV an geschlossene Benutzergruppen - Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, um den Zugriff durch Minderjährige zu verhindern - wurden von verschiedenen AVS-Betreib...

Welches Shop-System empfehlen Sie für erotische Waren, die als FSK 18 eingestuft wurde?

Sie benötigen ein Shop-System, dass bestimmte Artikel, die nicht jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft sind, als frei und entsprechende FSK18-Produkte mit Altersnachweis versendet. Nach unseren Erfahrungen eignet sich dafür insbesondere das lizenzkostenfreie System xt:Com...

Wer benötigt einen Jugendschutzbeauftragten?

Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlic...

Was kostet der Service von jugendschutzbeauftragte.net?

Bei uns buchen Sie unseren Service je betreute Domain. Dafür fallen Kosten in Höhe von 9,90 € im Monat je Domain an. Sie erhalten eine umfassende Beratung per Email oder Telefon, dürfen unseren Namen in Ihrem Impressum führen und wir prüfen Ihr Internet-Angebot. Darüber hinaus sind wir Anspr...

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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