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Altersverifikationssysteme (17)

Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben von Altersverifikationssystemen (AVS) und der technischen Umsetzung.

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Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz (27)

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Jugendschutz im Internet, News der Jugendschutzbehörden und Nachrichten.

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit E-Postident der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes übergreifendes Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem E-Postbrief der Deutschen Post, den die KJM bereits im September 2011 positiv bewertet hatte.

Die Altersverifikation in Online-Shops mit xt:Commerce Systemen wie modified eCommerce xtcModified ist im Einzelhandel für Erotikartikel, DVD-Shops, Trägermedien-Versandhandel, Tabak sowie Alkohol und anderen, die Artikel anbieten, die nur Erwachsenen verkauft werden dürfen, ein grosses Thema. Wir haben ein Modul erweitern lassen, dass die Altersverifikation im Bestellvorgang komfortabel und sicher mit dem Dienst SOFORTIdent der Payment Network AG (sofortueberweisung) als Ersatz für das klassische Postident-Verfahren übernimmt.

Neue Schutzoption für das Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom unter Auflagen anerkannt.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines AVS-Anbieters gegen den § 184 c StGB und mittelbar gegen § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, die eine geeignete Altersverifikation in Form einer geschlossenen Benutzergruppe für jugendgefährdende Inhalte vorschreiben, nicht angenommen und damit verworfen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vier weitere Konzepte von Unternehmen positiv bewertet und ist der Ansicht, dass sie bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen werden: das Konzept der insic GmbH "AVS InJuVerS" zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe, das technische Mittel für das Internetangebot "first1.de" der First1 Networks GmbH sowie die Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Rahmen eines Gesamtkonzepts "insic ident" der insic GmbH und "SIZCHIP AVS" des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ).

Das Jugendschutzgesetz regelt in den §§ 9, 10 JuSchG die Abgabe von Tabak und alkoholischen Getränken an Jugendliche. Danach hat der Verkäufer u. a. sicherzustellen, dass Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Schreibt der Gesetzgeber jedoch den Einsatz eines Systems für geschlossene Benutzergruppen nach §4 Abs. 2 S. JMStV (Altersverifikation) vor?

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Beschluß vom 16.10.2007 erstmalig zur Problematik der Verlinkung pornografischer Inhalte Stellung bezogen und hier den Einsatz einer geschlossenen Benutzergruppe nach §4 Abs. 2 S. 2 JMStV (AVS) gefordert. Dies bringt deutliche Rechtssicherheit für Link-Portal-Betreiber und bestätigt die bisherige Auffassung der Gefährdungswirkung derartiger Portale und Hyperlinks.
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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