Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutzin Rundfunk und Telemedien(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) - Auszug§ 7 Jugendschutzbeauftragte(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, s...