Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Beschluß vom 16.10.2007 erstmalig zur Problematik der Verlinkung pornografischer Inhalte Stellung bezogen und hier den Einsatz einer geschlossenen Benutzergruppe nach §4 Abs. 2 S. 2 JMStV (AVS) gefordert. Dies bringt deutliche Rechtssicherheit für Link-Portal-Betreiber und bestätigt die bisherige Auffassung der Gefährdungswirkung derartiger Portale und Hyperlinks....