Häufig werden Rechtsanwälte als Jugendschutzbeauftragte in Nebentätigkeit bestellt, bieten Ihre Dienste vermeintlich unabhängig von Ihrer anwaltlichen Tätigkeit und weisungsfrei als Jugendschutzbeauftragter an oder werden von Anbietern als reine Alibi-Bestellungsverhältnisse in Adressform im Impressum geführt. Dem Anbieter ist zu einem solchen Vertrag nicht ohne Bedingungen zu raten und der Rechtsanwalt sollte, bevor er seinen Dienst als Jugendschutzbeauftragter anbietet, folgende Pun...