FAQs

Wer benötigt einen Jugendschutzbeauftragten?

Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlic...

Was kostet der Service von jugendschutzbeauftragte.net?

Bei uns buchen Sie unseren Service je betreute Domain. Dafür fallen Kosten in Höhe von 9,90 € im Monat je Domain an. Sie erhalten eine umfassende Beratung per Email oder Telefon, dürfen unseren Namen in Ihrem Impressum führen und wir prüfen Ihr Internet-Angebot. Darüber hinaus sind wir Anspr...

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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