Nachdem der Landtag in Nordrhein-Westfallen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der neuen Fassung nicht zugestimmt hat, bleibt weiterhin der JMStV in der Fassung von 2003 in Kraft. Damit ist jedoch nicht das Ende dieses Gesetzes beschlossen worden, sondern eine erneute Diskussion um den Jugendschutz im Internet und den dazugehörigen gesetzlichen Regelungen.
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