Insbesondere beim Handel mit Trägermedien (z. B. DVD, VHS, CD) sind im Online-Handel im Bereich der Bestellung und Versendung von FSK-Artikeln oder Artikeln ohne Jugendfreigabe bestimmte gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Der Jugendschutzbeauftragte nach § 7 JMStV ist Berater des Anbieters in den Fragen des Jugendmedienschutzes und Ansprechpartner für die Nutzer. Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen kurz und übersichtlich die gesetzliche Bestellungsnorm.
Bisher gibt es keine staatliche Zertifizierungsstelle für Qualität im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund haben wir eine Zertifizierung entwickelt, die in einem dreifach-abgestuften System den Stand der Maßnahmen des Anbieters im Jugendmedienschutz im Internet für das zu betreuende Angebot trans-parent und nachvollziehbar macht.
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