Viele Betreiber sind der Auffasssung, dass Sie für Inhalte, die durch Nutzer in Form von Kleinanzeigen auf Internet-Angebote eingestellt werden, nicht verantwortlich sein können. Insbesondere ist häufig die Auffassung anzutreffen, dass im Print-Bereich viele Anzeigenblätter scheinbar offen auch erotisierende Anzeigen verbreiten, so müsse das im Internet auch möglich sein. Aus der Betrachtung des Jugendmedienschutzes ergeben sich jedoch vielfältige Fragen.
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dürfen einfach pornografische Inhalte dann im Internet verbreitet werden, wenn durch ein geeignetes System für geschlosse Benutzergruppen sichergestellt ist, dass ausschliesslich Erwachsenen dies zugänglich gemacht wird (§4 Abs.2 JMStV). Es ist also für den Betreiber eines Internet-Angebots im Segment Erotik wichtig, rudimentäre Kenntnisse darüber zu haben, was allgemein unter dem Begriff Pornografie vor dem Hintergrund des Jugendmedienschutzes verstanden wird.
Sie planen einen Online-Shop im Internet, über den Sie Waren mit erotischem Bezug vertreiben wollen? Dann stellen sich für Sie in der Startphase zahlreiche Probleme. Einige Fragen konnten wir Ihnen vielleicht mit unserem Web-Angebot bereits erläutern, andere Fragen stellen sich gerade speziell in Bezug auf den Online-Vertrieb im Internet.
Jugendschutzbeauftragte.net ist ein Service von FIETZ.MEDIEN. Unsere Agentur verfügt über vielfältige Erfahrungen im Bereich Hosting, Entwicklung und Programmierung von Shop-Systemen.
Hier beantworten wir Ihnen die im öffentlichen Bereich durch Mandanten gestellten Fragen rund um das Thema Jugendschutz und Bestellung des Jugendschutzbeauftragten. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns auch direkt per Telefon oder E-Mail anzusprechen, sollten Sie Fragen zum Thema haben.
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Viele Webseiten-Betreiber unterliegen der Pflicht, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte angeboten werden. Aber kann man sich auch selbst oder einen Mitarbeiter zum Jugendschutzbeauftragten bestellen?
Ein Jugendschutzbeauftragter ist beim Verkauf von Alkohol im Online-Shop zwingend zu bestellen. Ebenso stellt das Landgericht Bochum fest, dass der Versand nur an verifizierte Adressen erfolgen darf.
Online-Shops mit erotischen Inhalten haben es von jeher nicht leicht. PayPal will nichts von ihnen wissen, Adwords sind auch verboten und nun macht auch noch sofortüberweisung.de Probleme. Ein Jugendschutzbeauftragter kann da nur begrenzt weiterhelfen und beraten. Wie - lesen Sie hier.
Immer wieder versendet die gemeinsame Stelle der Länder jugendschutz.net ein Schreiben, in dem Webseitenbetreiber aufgefordert werden, einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen. Ein Jugendschutzbeauftragter wurde dabei meistens bisher nicht im Impressum geführt.
Der Gesetzgeber hat Anfang des Jahres 2016 neue Versandhandelsbeschränkungen für den Versandhandel von E-Zigaretten und Liquids sowie so genannte Legal Highs beschlossen. Dies betrifft auch den Online-Handel mit E-Zigaretten massiv und legt Versandhandelsbeschränkungen den Shopbetreibern auf.
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