Redaktion

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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) | Staatlich Geprüfter Betriebswirt | IT-Sachverständiger und Gutachter | Jugendschutzbeauftragter im Internet | Seit 2000 Gründer und Geschäftsführer einer Full-Service Internetagentur
Februar 10, 2016
Publiziert in Jugendschutzbeauftragter
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Muster Jugendschutz Hinweisseite

Erotik-Portalbetreiber, Communities und Online-Shops sind oft gut beraten, eine eigene kleine Inhaltsseite zum Jugendschutz anzufertigen, wo dem Nutzer erklärt wird, wie der Betreiber mit jugendschutzrelevanten Inhalten umgeht und welche Massnahmen dieser zum Jugendmedienschutz ergriffen hat für die Nutzung seines Internetangebots sowie ein Jugendschutzbeauftragter genannt ist.

Laufhäuser gibt es in unterschiedlichen Formen. Oft stellt sich den Betreibern die Frage, ob sie für Ihre Internetseiten einen Jugendschutzbeauftragten benötigen. Wir versuchen die Frage zu beantworten, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss. 

Escort-Services, Bordell-Verzeichnisse, Modelle, Huren, erotische Kleinanzeigen-Märkte und die Online-Spiel-Community können eines gemeins haben: Sie müssen einen Jugendschutzbeauftragen bestellen. Doch welche Aufgaben hat der Jugendschutzbeauftragte bei einem solchen Internet-Angebot?

Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Antrag

Sie können uns direkt online beauftragen oder über das .pdf-Dokument auf dem Fax oder Postweg.

Wir behalten uns vor, nach der Vorlage Ihres Antrags nur diejenigen Angebote zu betreuen, die geeignet sind.

Sie erhalten von uns innerhalb von 24-48 Stunden eine Auftragbestätigung, ein neues Angebot zur Betreuung oder eine abschliessende Ablehnung.

Dazu müssen wir Ihr Angebot einmal sichten.
Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Kosten

Wir berechnen, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben, ab der 1. Haupt-Domain 9,90 EUR zzgl. MwSt. jeweils für ein Jahr im voraus.

Bereits ab der 2. Domain profitieren Sie von unseren günstigen Staffelpreisen. Mehrere Domains, die auf ein und dasselbe Internet-Angebot verweisen, werden nicht weiter durch uns berechnet.

Sie geben in einem solchen Fall nur Ihre Haupt-Domain für die vertragliche Betreuung an.
Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Beratung

Der Jugendschutzbeauftragte ist Berater des Anbieters. Mit unserem Angebot erhalten Sie einen fachkundigen Jugendschutzbeauftragten, der Sie in allen Fragen des Jugendmedienschutzes kompetent beraten wird.

Darüberhinaus ist der Jugendschutzbeauftragte auch Ansprechpartner für Ihre Nutzer und die Aufsichtsbehörden, wenn es um Fragen des Jugendschutzes Ihres Angebots geht.

Ebenfalls vermittlen wir Lösungsvorschläge in Konfliktfällen und vertreten Ihre Interessen fachlich gegenüber Dritten.
Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Leistungen

  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
  • Alterseinstufung und vollständige Nennung im Impressum
  • Minimierung Ihres Kostenrisikos
  • Keine weitere Kosten durch unsere Monatspauschale
  • Rat und Tat an Ihrer Seite mit unserer starken Partnerschaft
  • Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
  • Besuch Ihres Angebots mit wichtigen Hinweisen
  • Dauerhafte Reduzierung Ihrer Fix-Kosten
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit
  • Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung
Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Wann

Der Gesetzgeber möchte, dass der Jugendschutzbeauftragte so früh wie möglich in die Planungen des Anbieters einbezogen wird.

Wir empfehlen ebenfalls den Jugendschutzbeauftragten frühzeitig zu bestellen, um spätere ggf. sehr aufwendige Änderungen der Internet-Angebote zu vermeiden.

Sie können uns mit dem Antrag auch Zugangsdaten zu einem Testsystem mit Demodaten übermitteln.
Dezember 03, 2010
Publiziert in Leistungen
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Wer

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann nach §7 JMStV zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält.

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen aus.Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.


Mehr lesen zu Unsere Leistungen | Jugendmedienschutz | Jugendschutzbeauftragter von http://www.jugendschutzbeauftragte.netDer Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.


Mehr lesen zu Unsere Leistungen | Jugendmedienschutz | Jugendschutzbeauftragter von http://www.jugendschutzbeauftragte.net

Februar 12, 2010
Publiziert in Anbieter
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Grafiken zum Verlinken

Kopieren Sie einfach den entsprechenden Quelltext in Ihre Website.

Vertragspartnern ist es zusätzlich gestattet, den Zusatztext der Auftragsbestätigung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet zu führen.

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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