Erotik-Portalbetreiber, Communities und Online-Shops sind oft gut beraten, eine eigene kleine Inhaltsseite zum Jugendschutz anzufertigen, wo dem Nutzer erklärt wird, wie der Betreiber mit jugendschutzrelevanten Inhalten umgeht und welche Massnahmen dieser zum Jugendmedienschutz ergriffen hat für die Nutzung seines Internetangebots sowie ein Jugendschutzbeauftragter genannt ist.
Laufhäuser gibt es in unterschiedlichen Formen. Oft stellt sich den Betreibern die Frage, ob sie für Ihre Internetseiten einen Jugendschutzbeauftragten benötigen. Wir versuchen die Frage zu beantworten, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Escort-Services, Bordell-Verzeichnisse, Modelle, Huren, erotische Kleinanzeigen-Märkte und die Online-Spiel-Community können eines gemeins haben: Sie müssen einen Jugendschutzbeauftragen bestellen. Doch welche Aufgaben hat der Jugendschutzbeauftragte bei einem solchen Internet-Angebot?
Mehr lesen zu Unsere Leistungen | Jugendmedienschutz | Jugendschutzbeauftragter von http://www.jugendschutzbeauftragte.netDer Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.
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Kopieren Sie einfach den entsprechenden Quelltext in Ihre Website.
Vertragspartnern ist es zusätzlich gestattet, den Zusatztext der Auftragsbestätigung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet zu führen.
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