Das Jugendschutzgesetz regelt in den §§ 9, 10 JuSchG die Abgabe von Tabak und alkoholischen Getränken an Jugendliche. Danach hat der Verkäufer u. a. sicherzustellen, dass Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Schreibt der Gesetzgeber jedoch den Einsatz eines Systems für geschlossene Benutzergruppen nach §4 Abs. 2 S. JMStV (Altersverifikation) vor?
Wegen Verbreitung von Pornografie im Internet ohne effektive Zugangsbeschränkung hat das Amtsgericht Waldshut einen Webcam-Anbieter aus Baden-Württemberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf der betroffenen Website können gegen Entgelt pornografische Live-Darbietungen von Frauen, Männern und Paaren wie in einer virtuellen Peep-Show konsumiert werden.
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