Wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Publiziert in FAQs
am 11. September 2005

Die Kündigung kann jederzeit zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Wir berechnen für die Kündigung keine Gebühren.

Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?

Publiziert in FAQs
am 11. September 2005
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine Rechtsberatung ausserhalb seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgabengebiets notwendig ist, verweisen wir auf einen entsprechend versierten Partneranwalt, der das Mandat übernehmen wird.
Bei uns buchen Sie unseren Service je betreute Domain. Dafür fallen Kosten in Höhe von 9,90 € im Monat je Domain an. Sie erhalten eine umfassende Beratung per Email oder Telefon, dürfen unseren Namen in Ihrem Impressum führen und wir prüfen Ihr Internet-Angebot. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner für Ihre Nutzer und Aufsichtsbehörden und stufen für Sie Inhalte nach Bedarf in Ihrer Wirkung ein. Kontaktieren Sie uns ebenfalls, wenn Sie eine jugendschutzrelevante Abmahnung oder öffentliche Verfügung erhalten haben. Mit unserem Dienst erhalten Sie wichtige Hinweise und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlichende Spieleseiten oder auch Swinger-Websites.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Publiziert in Newsflash1
am 19. Februar 2005

JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.

JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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