Die Kündigung kann jederzeit zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Wir berechnen für die Kündigung keine Gebühren.
Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlichende Spieleseiten oder auch Swinger-Websites.
JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben. |
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