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JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.

JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.


KJM erkennt zwei Jugendschutzprogramme erstmalig an

Jugendschutzbeauftragter - Altersverifikationssysteme
Neue Schutzoption für das Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom unter Auflagen anerkannt.

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Was ist beim WebHosting für Erotikanbieter zu beachten?

Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
WebShop-Betreiber mit Gambio, xt:Commerce, Veyton oder xtcModified sowie OXID und auch Content-Anbieter von Bordell-Katalogen oder Sex-Auktionsbörsen haben einige Hürden zu nehmen, bis das eigene Angebot rechtssicher online gehen kann. Neben der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten muss auch der WebHoster bzw. Provider sorgsam ausgewählt werden, will man keine bösen Überraschungen erleben.

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Altersklassifizierung

Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht die Anerkennung eines Jugendschutzprogramms vor (vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 11 JMStV). Bisher ist eine solche Anerkennung nicht erfolgt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat jedoch angekündigt, ein solches Programm anzuerkennen und auch der Entwurf des neuen JMStV sah ein solches System vor.

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KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv

Jugendschutzbeauftragter - Altersverifikationssysteme
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

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Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss

Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann.

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Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB verworfen

Jugendschutzbeauftragter - Altersverifikationssysteme
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines AVS-Anbieters gegen den § 184 c StGB und mittelbar gegen § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, die eine geeignete Altersverifikation in Form einer geschlossenen Benutzergruppe für jugendgefährdende Inhalte vorschreiben, nicht angenommen und damit verworfen.

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Online-Sex-Börse ist sittenwidrig

Jugendschutzbeauftragter - Jugendmedienschutz
Das Amtsgericht Wuppertal ist der Ansicht, dass Online-Sex-Börsen im Internet, bei denen Dienstleistungen Prostituierter versteigert werden, sittenwidrig sind und folgt mit seiner lovebuy.de-Entscheidung vom 29.07.2009 damit der bestehenden Ansicht, dass die Versteigerung von sexuellen Dienstleistungen nicht nur aus der Jugendmedienschutz-Perspektive rechtswidrig ist.

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