JugendSchutzBeauftragte.Net erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet.
JugendschutzBeauftragte.Net erfüllt Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet. Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.
Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen. |
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Erste Urteile zu Posendarstellungen |
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Jugendschutzbeauftragter -
Jugendmedienschutz
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Zu den absolut verbotenen Inhalten gehören seit 2003 so genannte Posenfotos. Dies sind nach dem Gesetz Abbildungen von minderjährigen Personen in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung. Dazu kommt es nicht darauf an, dass die Personen tatsächlich minderjährig oder entkleidet sind. Grundlage ist § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV, der eine Darstellung von Kindern oder Jugendlichen in dieser Form "posierend" untersagt.
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Fehlende Angaben im Impressum kein Bagatellverstoss |
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Jugendschutzbeauftragter -
Jugendmedienschutz
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Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) einen Bagatellverstoß nach dem UWG begründen oder eine solche fehlende Pflichtangabe geeignet ist, den Wettbewerb zu verzerren und damit auch abgemahnt werden kann.
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Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal |
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Altersverifikationssysteme
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Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine Untersagungsverfügung bestätigt, mit der einem Portalbetreiber verboten wird, weiterhin eine Internetseite ins Netz zu stellen, auf der rund 1.400 Links gelistet sind, die teilweise zu pornografischen Webangeboten führen.
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Jugendschutzbeauftragter -
Jugendmedienschutz
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Insbesondere beim Handel mit Trägermedien (z. B. DVD, VHS, CD) sind im Online-Handel im Bereich der Bestellung und Versendung von FSK-Artikeln oder Artikeln ohne Jugendfreigabe bestimmte gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
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Jugendgefährdende Medien - Prüfpflichten eBay |
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Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden.
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KJM bewertet Altersverifikationssysteme Lotto-Angebote |
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Altersverifikationssysteme
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vier weitere Konzepte von Unternehmen positiv bewertet und ist der Ansicht, dass sie bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen werden: das Konzept der insic GmbH "AVS InJuVerS" zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe, das technische Mittel für das Internetangebot "first1.de" der First1 Networks GmbH sowie die Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Rahmen eines Gesamtkonzepts "insic ident" der insic GmbH und "SIZCHIP AVS" des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ).
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Netzregeln - ein Leitfaden für Anbieter |
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Jugendmedienschutz
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Es ist nicht einfach, sich als Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte im Internet darüber zu orientieren, was erlaubt ist und was nicht. Die Frage nach dem richtigen Verhalten des Anbieters in Jugendschutzfragen wird häufig gestellt. Die Netzregeln der KJM können darauf eine erste Antwort geben.
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