Antrag zur Bestellung des Jugendschutzbeauftragten

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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Wir prüfen nach der Versendung Ihren Antrag. Das Bestellungsverhältnis kommt mit unserer Annahme zustande. Sie erhalten bei Annahme weitere Unterlagen per E-Mail, den Zugang zu unserem Online-Kundencenter sowie wichtige Hinweise zum Bestellungsverhältnis.
§ 1 Vertragspartner Auftragnehmer ist JugendSchutzBeauftragte.Net, vertreten durch FIETZ.MEDIEN GmbH, Herrn Dipl.-Wirtschaftsjurist(FH) Immo W. Fietz als Jugendschutzbeauftragter nach §7 JMStV. Auftraggeber:
Im Format DD.MM.YYYY (Beispiel: 17.01.1975)
§ 1.1 Domain(s) des Bestellungsverhältnisses
* alle Preisangaben zzgl. MwSt.§ 2 Leistungsumfang Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber als Jugendschutzbeauftragter nach §7 JMStV tätig. Die Parteien vereinbaren den in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungsumfang. Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil. § 3 Zahlung Die Parteien vereinbaren eine jährliche Vorauszahlung der fälligen Monatsbeträge. Die Zahlungsweise legt der Auftraggeber fest. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsart:
Wenn Sie sich für das kostenlose und bequeme Lastschriftverfahren entschieden haben, geben Sie hier bitte Ihre Bankverbindungsdaten ein.
§ 4 Sonstiges
Bitte teilen Sie uns hier zwingend auch laufende Verfahren mit Aufsichtsbehörden und Jugendschutzbehörden sowie den Status der Verfahren mit.
§ 5 Datenschutz Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien und lesen Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, nicht geeignete Anträge abzulehnen oder nach Stichproben sowie Einzelauswahl einen Identitätsnachweis einzufordern. Dies bezieht sich auch auf Angebote, die aufgrund Ihres Inhalts, Darstellung und Umfangs nicht geeignet sind, durch uns zu den günstigen Monatspauschalen von 9,90 EUR zzgl. MwSt. betreut zu werden. Sie erhalten in diesen Fällen eine entsprechende Mitteilung und ein erneutes Angebot, das Sie nach Prüfung formlos annehmen können. Gerne beantworten wir diesbezüglich Ihre Fragen.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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