Ist ein Jugendschutzbeauftragter weisungsbefugt?
Nein, ein Jugendschutzbeauftragter berät den Betreiber eines Internet-Angebots in den Angelegenheiten des Jugendschutz. Er darf Hinweise zur Gestaltung und den Inhalten geben und den Betreiber in diesen Dingen beraten. Er ist durch den Betreiber anzuhören, die letztendliche Verantwortung für das Angebot trägt jedoch der Betreiber allein.