Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutzin Rundfunk und Telemedien(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV - Auszug)
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Kind im Sinne dieses Staatsvertrages ist, wer noch nicht 14 Jahre, Jugendlicher, wer 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahr...