Verkauf von Alkohol im Internet mit Jugendschutzbeauftragtem
Ein Jugendschutzbeauftragter ist beim Verkauf von Alkohol im Online-Shop zwingend zu bestellen. Ebenso stellt das Landgericht Bochum fest, dass der Versand nur an verifizierte Adressen erfolgen darf.
Der Verkauf von Alkoholiker oder anderen Konsummitteln, die im regulären stationären Handel ebenfalls nur an Personen über 18 abgegeben werden dürfen, ist im Internet mit einem Online-Shop gleichfalls reglementiert.
Bestellung des Jugendschutzbeauftragen in Online-Shops mit Alkoholversand
Es handelt sich dabei um jugendgefährdende Artikel, deren Konsum Entwicklungsstörungen und vieles mehr auslösen können. Der Gesetzgeber möchte, dass der Betreiber eines solchen Online-Shops ausreichend fachlich in Jugendschutzfragen beraten wird und einen fachlich versierten Ansprechpartner in Jugendschutzfragen stellt. Der §7 JMStV schreibt die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten vor.
Altersverifizierung beim Alkoholversand im Online-Handel
Gleichzeitig muss das Alter eines Käufers von "alkoholischen Getränken" (also Bier, Wein, Schnaps, weinhaltige Getränke etc.) nach §9 JuSchG ausreichend in geeigneter sicherer Form verifiziert werden. Dazu ist das zweistufige übliche Alterverifizierungsverfahren einzusetzen, wie es ähnlich auch auf Webseiten mit pornografischen Inhalten etc. eingesetzt wird. Der Jugendschutzbeauftragte berät den Online-Shop-Betreiber, welches System dazu geeignet ist.
Eigenhändiger Versand von alkoholischen Getränken notwendig
Das Landgericht Bochum hat mit der Entscheidung (Urteil vom 23.01.19, Az.: I-13 O 1/19) zum Versandhandel zusätzlich festgestellt, dass der Versand gleichermassen nur an die im Alter verifizierte Person erfolgen darf. Das ist an sich die logische Konsequenz, die sich aus dem Schutz von Minderjährigen vor alkoholischen Getränken ergibt. Die Altersverifizierung wäre nicht notwendig, wenn nicht auch gleichzeitig der eigenhändige Versand an die verifizierte Person erfolgen würde.
Der Ident-Check kann heute in unterschiedlichen technischen und nicht technischen Wegen (also auch rein postalisch oder als Voll-Integration in ein Shopsystem) erfolgen.
Wir betreuen als Jugendschutzbeauftragter zahlreiche Online-Shops, die mit alkoholischen Getränken handeln und beraten als Jugendschutzbeauftragter die Shopbetreiber in allen jugendschutzrechtlichen und technischen Fragen zum Versand von Alkohol im Online-Handel.