Leistungen

Antrag

Sie können uns direkt online beauftragen oder über das .pdf-Dokument auf dem Fax oder Postweg. Wir behalten uns vor, nach der Vorlage Ihres Antrags nur diejenigen Angebote zu betreuen, die geeignet sind.Sie erhalten von uns innerhalb von 24-48 Stunden eine Auftragbestätigung, ein neues Angebot zu...

Kosten

Wir berechnen, wenn wir Ihren Antrag angenommen haben, ab der 1. Haupt-Domain 9,90 EUR zzgl. MwSt. jeweils für ein Jahr im voraus. Bereits ab der 2. Domain profitieren Sie von unseren günstigen Staffelpreisen. Mehrere Domains, die auf ein und dasselbe Internet-Angebot verweisen, werden nicht weite...

Beratung

Der Jugendschutzbeauftragte ist Berater des Anbieters. Mit unserem Angebot erhalten Sie einen fachkundigen Jugendschutzbeauftragten, der Sie in allen Fragen des Jugendmedienschutzes kompetent beraten wird.Darüberhinaus ist der Jugendschutzbeauftragte auch Ansprechpartner für Ihre Nutzer und die Au...

Wann

Der Gesetzgeber möchte, dass der Jugendschutzbeauftragte so früh wie möglich in die Planungen des Anbieters einbezogen wird. Wir empfehlen ebenfalls den Jugendschutzbeauftragten frühzeitig zu bestellen, um spätere ggf. sehr aufwendige Änderungen der Internet-Angebote zu vermeiden. Sie können ...

Wer

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann nach §7 JMStV zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalte...

Grafiken zum Verlinken

Kopieren Sie einfach den entsprechenden Quelltext in Ihre Website.Vertragspartnern ist es zusätzlich gestattet, den Zusatztext der Auftragsbestätigung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet zu führen. <!-- beginn link --> <a href="http://www.jugendschutzbeauftragte....

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

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