Muster Jugendschutz Hinweisseite
Erotik-Portalbetreiber, Communities und Online-Shops sind oft gut beraten, eine eigene kleine Inhaltsseite zum Jugendschutz anzufertigen, wo dem Nutzer erklärt wird, wie der Betreiber mit jugendschutzrelevanten Inhalten umgeht und welche Massnahmen dieser zum Jugendmedienschutz ergriffen hat für die Nutzung seines Internetangebots sowie ein Jugendschutzbeauftragter genannt ist.
Wir stellen keine vollständige Seite vor, die alle Punkte des Jugendmedienschutzes abdeckt, sondern wollen hier eher Anregungen für richtige Inhalte einer solchen kleinen Inhaltsseite Jugendschutz geben. Je nach Internetangebot können die Anforderungen auch ganz unterschiedlich sein. Ein Chat-Portal muss z. B. deutlich stärker auf Moderation der Nutzer eingehen, als dies ein erotischer Online-Shop tun muss.
I. Einleitung
Sinnvoll ist es, mit einem generellen Statement zum Jugendschutz im Internet zu starten und so Vertrauen bei den Nutzern aufzubauen.
Beispiel
Jugendschutz ist uns wichtig!
Der Jugendschutz im Internet ist für unser Unternehmen ein wichtiges Thema. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher surfen können und durch unsere Inhalte nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund haben wir spezielle Massnahmen zum Jugendschutz auf unserem Internetangebot getroffen und verbessern diese Massnahmen laufend.
II. Filter und Altersverifikation
Viele Webseiten sind gut damit beraten, das FSM-Label und/oder JusProg als Label in die Seite zu integrieren. Ihr Jugendschutzbeauftragter hat Sie als Seitenbetreiber dazu in der Regel bereits beraten. Sie sollten diese Massnahme kurz für die Nutzer erklären.
Beispiel
Family-Filter und Altersverifikation
Wir haben unser Internetangebot mit dem Label der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) gekennzeichnet. Dies ermöglicht Nutzer auf ihren Geräten unsere Seite für Kinder und Jugendliche zu sperren. Insbesondere Schulen, öffentliche Einrichtungen und Haushalte mit Kindern sollten diese Funktion nutzen.
Einige Bereiche unseres Internetangebots sind nur mit einer sicheren Verifikation des Nutzers aufzurufen. Diese Altersverifikation entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers für geschlossene Benutzergruppen. Als Nutzer sollten sie für dieses System erhaltene Hardware und Zugangskennungen sicher vor dem Zugriff Dritter, von Kindern und Jugendlichen, aufbewahren und niemals weitergeben.
(Logo FMS) (Logo JusProg)
III. Jugendschutzbeauftragter
Sie sind nach §7 JMStV verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen und diesen auch mit den Kontaktdaten, die Ihnen durch Ihren Jugendschutzbeauftragten genannt worden sind, auf Ihrem Internetangebot zu benennen. Es bietet sich an, dies sowohl im Impressum (Anbieterkennzeichnung) als auch auf dieser separaten Jugendschutzseite vorzunehmen.
Beispiel
Jugendschutzbeauftragter
Sie erreichen unseren Jugendschutzbeauftragten zu allen Fragen des Jugendschutzes auf diesem Internetangebot:
Jugendschutzbeauftragter: Name
Email-Adresse
IV. Moderation
Viele Internetangebote mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte müssen die Beiträge Dritter - also z. B. Forenbeiträge, Kommentare, Artikel auf Einkaufsportalen, Chats - stark moderieren, um die Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten. Es ist hilfreich, dies klar und deutlich darzustellen und ggf. eine eigene Netiquette zusätzlich im Forum oder Chat zu veröffentlichen.
Beispiel
Moderation
Wir moderieren die Inhalte, die von Nutzern eingestellt werden, nach den Anforderungen des Jugendschutzes an kinder- und jugendgerechte Inhalte in den frei einsehbaren Bereichen unseres Internetangebots. Inhalte - Texte und Fotos - die in diesen Bereichen nicht veröffentlicht werden dürfen aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe oder nach unseren Wertvorstellungen, werden von uns präventiv gelöscht.
V. Beschwerde
Gerade bei Internetangeboten, wo laufend Inhalte der Nutzer eingestellt werden, ist es oft schwer für den Betreiber, alle Inhalte zu überblicken und rechtzeitig zu löschen. Aus dem Grund ist es hilfreich, auch die Nutzer daran zu beteiligen und aufzufordern, Inhalte, die ggf. nicht jugendschutzkonform sind, zur Prüfung zu melden.
Beispiel
Beschwerde
Wir nehmen den Jugendschutz im Internet sehr ernst und arbeiten laufend an der Verbesserung unserer Inhalte in diesem Bereich. Sollten Sie dennoch Inhalte auf unserer Webseite feststellen, die ggf. gegen bestehende Jugendschutzregeln verstossen oder die Ihnen in anderer Art und Weise auffällig erscheinen, so bitten wir Sie, diese uns mit Linkangabe und kurzer Beschreibung zu melden. Wir prüfen den Inhalt umgehend und sorgen ggf. dafür, dass dieser geändert oder entfernt wird.
Als Seitenbetreiber können Sie die Texte, die wir unter "Beispiel" jeweils genannt haben, kopieren und auf Ihre Jugendschutzseite setzen. Diese Texte sollen nur Anregungen sein. Sie können verändert und ergänzt werden. Genau wir Sie, freuen wir uns auch über Ihre Fragen zu diesem Thema und z. B. Ergänzungen zu einer nutzergerechten Jugendschutzseite.
Sollte Ihnen dieser Hinweis gefallen haben, so freuen wir uns, wenn Sie für weitere Informationen zum Jugendschutz auf Ihrer eigenen kleinen Jugendschutzseite einen Link zu uns anbringen.